... die die Kosten für einen Satz Winterreifen sparen möchten. 1;
... die ein mögliches Bußgeld im Winter vermeiden möchten. 1;
... die keine Wartezeiten in der Umrüstsaison in Kauf nehmen wollen.
... die gelegentlich einen Zweitwagen fahren.
... die nicht in tief winterlichen Gebieten unterwegs sind.
1; Denn seit Mai 2006 gilt §2 Absatz 3a StVO: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."