Die richtige Lösung für alle, ...

... die die Kosten für einen Satz Winterreifen sparen möchten. 1;

... die ein mögliches Bußgeld im Winter vermeiden möchten. 1;

... die keine Wartezeiten in der Umrüstsaison in Kauf nehmen wollen.

... die gelegentlich einen Zweitwagen fahren.

... die nicht in tief winterlichen Gebieten unterwegs sind.


1; Denn seit Mai 2006 gilt §2 Absatz 3a StVO: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."


Unser Angebot an Ganzjahresreifen. [415 KB]